Die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) können in verschiedenen Ausprägungen auftreten, sei es als ARGE im Bauwesen, Syndikatsverträge, Kreditkonsortien, Familienunternehmen oder gemeinsamer Hausbau durch Lebensgefährten. Die Regelungen des ABGB über die GesbR (§§ 1175 ff ABGB) beruhten bisher zum größten Teil noch auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811. Schon seit längerem wurde erkannt, dass […]