Bare und unbare Entnahmen im Licht der verdeckten Sacheinlage, OGH 7. 7. 2017, 6 Ob 165/16g
Als verdeckte Sacheinlagen werden nach ständiger Rechtsprechung Bareinlagen verstanden, die mit einem Rechtsgeschäft zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem einlegenden Gesellschafter in zeitlicher und sachlicher Hinsicht derart gekoppelt sind, dass wirtschaftlich der Erfolg einer Sacheinlage erreicht wird, etwa weil die Barmittel umgehend als Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters an diesen zurückfließen. Dies unter Umgehung der […]