Wesentliche Erweiterung von Altkundenumsätzen ab 50%iger Steigerung (OLG Celle 16. 2. 2017)

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Ein Handelsagent machte seinen Ausgleichsanspruch (nach deutschem Recht) geltend. Das Erstgericht hatte dabei diejenigen Altkunden nicht eingerechnet, die umsatzmäßig „nur“ zu 57% bzw. 75% gesteigert wurden. Das Berufungsgericht sah dies anders.

Das Berufungsgericht hat eine Umsatzsteigerung von mehr als 50% als wesentlich angesehen. Damit ergab sich ein deutlich höherer Ausgleich. Dieser Ansatz ist insofern neu, als die bisherige (deutsche) Rechtsprechung von einem starren Verständnis ausgegangen ist: eine wesentliche Steigerung sei erst ab 100% anzunehmen. Das OLG Celle hat dies aber als Verletzung der Handelsvertreter-Richtlinie angesehen. Dort – und auch im deutschen Gesetz – ist keine Rede von einer prozentmäßigen Grenze. So spricht die Richtlinie von einer „wesentlichen Erweiterung der Geschäftsverbindungen“ und das deutsche Recht von einer „so wesentlichen Erweiterung der Geschäftsverbindungen, dass dies wirtschaftlich der Werbung eines neuen Kunden entspricht“ (gerade aus dem letzten Satzteil wurde das Erfordernis einer 100%igen Steigerung abgeleitet). Dass diese zusätzliche Voraussetzung des deutschen Gesetzes (zum Nachteil der Agentenschaft) der europäischen Vorgabe widerspricht, ist offensichtlich. Dies wurde nun – endlich – auch von einem Gericht aufgegriffen.

Für die österreichischen Agenten ist dies in zweierlei Hinsicht wichtig: zum einen bei den Agenturverträgen, die ohnehin deutschem Recht unterliegen. Zum anderen sollte nun auch zum österreichischen Recht die Entwicklung weiter voranschreiten, wonach eben auch Erweiterungen unter 100% als maßgebend anzusehen sind. Diesbezüglich gab es bisher bereits Kommentarmeinungen und auch der OGH hat in der „Grundig-Entscheidung“ im Jahr 2003 festgehalten, dass die 100%-Grenze nicht starr zu verstehen ist. Diese Argumentation kann nun mit der Entscheidung des OLG Celle weiter untermauert werden.

Zur Beweislast hat das OLG übrigens gemeint, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Umsatzsteigerung auf den Handelsagenten zurückgeht.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Gustav Breiter