Wesentliche Erweiterung von Altkundenumsätzen ab 50%iger Steigerung (OLG Celle 16. 2. 2017)

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Ein Handelsagent machte seinen Ausgleichsanspruch (nach deutschem Recht) geltend. Das Erstgericht hatte dabei diejenigen Altkunden nicht eingerechnet, die umsatzmäßig „nur“ zu 57% bzw. 75% gesteigert wurden. Das Berufungsgericht sah dies anders. Das Berufungsgericht hat eine Umsatzsteigerung von mehr als 50% als wesentlich angesehen. Damit ergab sich ein deutlich höherer Ausgleich. Dieser Ansatz ist insofern neu, […]

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