Top Themen 2018: Transparenz und Datenschutz

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Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers bis 1. 6. 2018

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) schreibt die Meldung und Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers von Rechtsträgern vor, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zur Einsicht in das Register sind Kredit- und Finanzinstitute, Rechtsanwälte sowie bestimmte Behörden (insbesondere Abgabenbehörden) berechtigt.

Rechtsträger sind unter anderem GmbHs, AGs, Privatstiftungen und Vereine. Wirtschaftliche Eigentümer sind bei Gesellschaften natürliche Personen, die direkt oder indirekt an dem Rechtsträger im gesetzlich definierten Umfang beteiligt sind. Insbesondere bei komplizierten Beteiligungsstrukturen kann die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer „an der Spitze“ durchaus anspruchsvoll sein.

 

Wenn die Daten bereits aus einem „Quellenregister“ (zB Firmenbuch, Vereinsregister) übernommen werden können, besteht keine Meldepflicht. Bei GmbHs besteht beispielsweise keine Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Hier werden die im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafter (mehr als 25 %), subsidiär die Geschäftsführer, als wirtschaftliche Eigentümer geführt. Eine Meldepflicht besteht jedoch auch in diesen Fällen, wenn eine andere natürliche Person die direkte oder indirekte Kontrolle ausübt (zB bei Treuhandschaften).

 

Wie wir Sie unterstützen können: Vorbereitung und Durchführung der Meldung

 Die wirtschaftlichen Eigentümer sind (erstmals) bis 1. 6. 2018 der Registerbehörde zu melden. Änderungen sind anlassfallbezogen vier Wochen nach Kenntnis zu melden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob eine Meldepflicht besteht und der Erstellung der Meldung. Die Meldung an die Registerbehörde kann direkt von uns vorgenommen werden.

  

Datenschutz 2018 – Vom „Stiefkind“ zum Compliance-Thema

Ab 25. 5. 2018 gilt für die Verarbeitung von Daten die europäische Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Neben vielen inhaltlichen Neuerungen sind drakonische Strafen bis zu Euro 20 Mio oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.

 

In einem ersten Schritt wird vielfach eine „Bestandaufnahme“ erforderlich sein, welche personenbezogene Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung basiert. Es ist zu hinterfragen, ob auch sensible Daten (zB Strafregisterauskunft bei Bewerbungen) oder Daten von Kindern verarbeitet, Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt oder externe IT-Dienstleister herangezogen werden. Auf dieser Basis müssen die Vorgaben der DSGVO organisatorisch, technisch und rechtlich umgesetzt werden. Einige ausgewählte rechtliche Themen, bei denen wir Sie gerne unterstützen, sind:

  • Die Rechtsmäßigkeit der Datenverarbeitung. Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses (zB Zustelladresse für die Lieferung) oder einer rechtlichen Verpflichtung (zB Arbeitszeitaufzeichnungen) erforderlich?
  • Ist dieEinwilligung der betroffene Person in eine Datenverarbeitung erforderlich („Einwilligungserklärung“), sind nicht nur inhaltliche Vorgaben beachtlich. Bei einer Einwilligung auf der Website mittels Klick-Box ist beispielsweise darauf zu achten, dass diese vom Kunden „aktiv“ angeklickt werden muss.
  • Bei Erhebung der Daten müssen bestimmte Informationen erteilt werden (zB Verarbeitungszweck, Übermittlungsempfänger, Rechte des Betroffenen). Diese Informationen werden in einer „Datenschutzerklärung“ zusammengefasst.
  • Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich? 
  • Regelmäßig wird die Führung eines Verzeichnisses der Datenverarbeitungstätigkeiten erforderlich sein, in dem die verarbeiteten Daten, der Zweck der Verarbeitung sowie die Fristen für die Löschung anzuführen sind. 
  • Werden Daten von externen Auftragsverarbeitern (zB externe IT-Dienstleister) verarbeitet, gelten strengere Vorgaben, die vertraglich umgesetzt werden müssen (Stichwort: „Auftragsverarbeiter-Vereinbarung“).
  • DSGVO-konforme Gestaltung der Websites und Webshops, Verwendung von Cookies.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Lukas Schenk