Dr. Gustav Breiter

 

Ausbildung, berufliche Laufbahn

1994 Universität Wien (Mag.jur., 1998 Dr. jur.)
1995 – 1998 Universitätsassistent am Institut für Strafrecht der Uni Wien
1999 – 2001 Haarmann Hemmelrath Hügel
2002 Eintragung als Rechtsanwalt
2002 Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau

 

Sprachen

Deutsch
Englisch

 

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht
Vertriebsrecht
Vertragsrecht
Gerichtsverfahren

 

Publikationen

„Fahrlässige Krida nach Zahlungsunfähigkeit“, 1998
„Die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“, AnwBl 2000, 658
„Verlustbetrieb und Überschuldung“, wbl 2000, 537 gemeinsam mit Dr. Günther Viehböck
„Verpönte Motiv- oder zulässige Änderungskündigung“, RdW 2002, 93
„Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Handelsvertreterrecht“, Thume-Festschrift (2008)
„Praxisbuch Handelsagentenrecht“ (2012)
„Länderbericht Handelsagentenrecht Österreich“ (IDI 2014)
„Länderbericht Vertragshändlerrecht Österreich“ (IDI 2014)
„Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsagenten für Dauerverträge nach  österreichischem Recht“, IHR 2/2015, 45ff
„Distribution & Agency 2015 – Austria“  (https://gettingthedealthrough.com/area/75/distribution-agency-2015)

„Zum Anspruch auf Folgeprovisionen von Versicherungsagenten – eine Replik zu Hohl, ZFR 2015/80, 166“, ZFR 2015/246, 460

Anmerkung zu OGH 8 Ob 23/18t, ZVertrR 3/2019, 198

 

TRACK RECORD IM VERTRIEBSRECHT – ERWIRKTE ENTSCHEIDUNGEN DES OBERSTEN GERICHTSHOFS UND VON OBERLANDESGERICHTEN

Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers zuerkannt (OGH 1 Ob 10/09s)

Folgeprovisionen von Versicherungsagenten zuerkannt; Provisionsverzichtsklauseln sind sittenwidrig (OGH 3 Ob 138/14m)

Neukunden auch bei Kauf des Kundenstocks vom Insolvenzverwalter (OGH 10 Ob 75/14y)

Anspruch einer Handelsagentur auf Buchauszug bestätigt (OGH 1 Ob 34/15d)

Ausgleichsanspruch einer Handelsagentur zuerkannt (OLG Linz)

Arbeitsgerichte für Ausgleichsanspruch einer (arbeitnehmerähnlichen) Handelsagentur zuständig (OLG Wien)

Darlegungslast eines Tankstellenpächters bestätigt, Ersturteil aufgehoben (OLG Linz)

Anforderungen an den Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters, Ersturteil aufgehoben (OLG Innsbruck)

Neukunde ist auch bei Annoncenschaltung über Agenturen derjenige, der die Kaufentscheidung trifft (OLG Wien)

Fristlose Auflösung durch den Geschäftsherrn abgewehrt, Schadenersatz in der vollen Höhe der entgangenen Fixprovisionen zuerkannt (OLG Graz)

Als Gegenforderung eingewandter Ausgleichsanspruch ist zu berücksichtigen. Teilurteil gegen den Vertriebspartner ist unzulässig (OLG Wien)

Verzicht auf Folgeprovisionen auch bei nicht-arbeitnehmerähnlichen Handelsagenten unwirksam, Anspruch auf Buchauszug und Folgeprovisionen besteht (OGH 4 Ob 142/21t)

Ausgleichsanspruch und Provisionsnachforderungen gegen schwedischen Modelieferanten durchgesetzt (OLG Wien)