NEWSLETTER – Die neue SchwellenwerteVO 2025

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Das Bundesvergabegesetz sieht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Wahl der Verfahrensart maßgebliche Schwellenwerte vor. Diese Schwellenwerte wurden aktuell für bestimmte Vergabeverfahren mit der SchwellenwerteVO 2025 (BGBl. II Nr. 167/2025) angepasst.   Die neuen Schwellenwerte gelten bereits für Vergabeverfahren, die ab dem 22. 7. 2025 eingeleitet werden. Allfällige interne Vorgaben des Auftraggebers für die Vergabe von […]

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