„Handelsagent“ war tatsächlich Dienstnehmer (Bundesverwaltungsgericht 14. 7. 2017)

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Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein „Handelsagent“ nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht als Dienstnehmer anzusehen. Die dafür maßgebende persönliche Arbeitspflicht und Abhängigkeit liegen dann vor…   …wenn bestimmte, für den Außendienst spezifische Kriterien gegeben sind. Im konkreten Fall hat das Bundesverwaltungsgericht – wie in zahlreichen Entscheidungen zuvor auch – zunächst einmal geprüft, ob sich der „Handelsagent“, […]

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