Rechtsschutz für Handelsagenten

No Tags | Vertriebsrecht

Bestehende Konditionen jetzt sichern!

Für den Ernstfall sollte jede Handelsagentur rechtsschutzversichert sein. Das unter Einschaltung der WKO, Bundesgremium der Handelsagenten, im Jahr 2007 ins Leben gerufene Produkt der Zürich Versicherung AG wird offenbar derzeit überprüft. Die bestehenden Konditionen sollten noch rasch genützt werden …

Bis zum Jahr 2007 war es Handelsagenten nahezu unmöglich, zu akzeptablen Konditionen eine Rechtsschutzversicherung für vertragliche Ansprüche gegen den Geschäftsherrn abzuschließen. Die von den Versicherern vorgeschlagenen Jahresprämien bewegten sich damals in einem Rahmen von € 1.800 aufwärts. Es war daher das Bestreben der Wirtschaftskammer, hier eine probate Abhilfe zu Gunsten der Mitglieder zu erreichen, was schließlich durch Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages mit der Zürich Versicherung AG gelang.

Es wurde ein spezielles Rechtsschutzprodukt erreicht, das auf die Bedürfnisse von Handelsagenten in ganz besonderem Maß zugeschnitten ist. Denn dieses Produkt gewährt einen so genannten betrieblichen Vertragsrechtsschutz für typische Ansprüche einer Handelsagentur für den Fall der Agenturbeendigung. Diese typischen Ansprüche sind ein Ausgleichsanspruch für den aufgebauten Kundenstock, offene Provisionsansprüche, Anspruch auf Buchauszug, Anspruch auf Schadenersatz etc. Solche Beendigungsansprüche einer Handelsagentur können durchaus problemlos durchsetzbar sein, dies entweder außergerichtlich oder dann über den Umweg einer gerichtlichen Geltendmachung durch Klage. Dies kann so sein, es muss aber nicht sein, wie zahlreiche „schwierige“ Fälle in der Praxis zeigen.

Mir sind in meiner zwölfjährigen Praxis im Vertriebsrecht Fälle untergekommen, in denen etwa die Richterin oder der Richter in einer der ersten Verhandlungen erklärt haben, sie müssten einen Sachverständigen bestellen, um die Ansprüche berechnen zu können, was natürlich mit einem enormen Kostenaufwand verbunden ist bzw. verbunden gewesen wäre. Kein Wunder, dass sich dann die Vertragsparteien umso eher auf einen (mehr oder weniger) akzeptablen Vergleichsbetrag einigen. Der Handelsagent wird in einer solchen Situation aber dann nicht nachgeben, wenn er einen hinreichenden Rechtsschutz hat, der solche Sachverständigenkosten problemlos abdeckt. Mit anderen Worten: man ist nicht leicht erpressbar. Es soll aber an dieser Stelle nicht verhehlt werden, dass das bloße Bestehen eines Rechtsschutzversicherungsvertrages sicherlich nicht dazu führen sollte, unrealistische oder zu unsichere Rechtspositionen durchsetzen zu wollen. Letztlich geht es um eine „Rückendeckung“ für den Ernstfall und um ein gutes Gefühl des Handelsagenten, ohne Kostendruck ein Gerichtsverfahren beginnen zu können. Oft rechnet der Geschäftsherr im Streitfall ja durchaus mit dem Gegenteil, nämlich damit, dass sich der Handelsagent ein möglicherweise umfassendes und langwieriges Gerichtsverfahren nicht leisten wird können. Der Überraschungseffekt, wenn der Handelsagent offen legt, dass das Gegenteil der Fall ist, ist dann oft umso vergleichsfördernder.

Ein weiterer Fall, in dem sich die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung zeigt, ist die Insolvenz des Geschäftsherrn. In der Praxis habe ich Fälle erlebt, in denen der Handelsagent im Verfahren durchaus auf einem guten Weg war, seine Ansprüche durchzusetzen, dann aber letztlich aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Insolvenz auf seinen Kosten „sitzen geblieben“ ist. Der Agent hat dann leider nicht nur nichts bekommen, sondern aufgrund der Kostenbelastung auch noch ein klassisches „minus“ erlitten. Völlig unnötig, wenn man an die Möglichkeit denkt, rechtzeitig einen Rechtsschutz abzuschließen.

Viele Handelsagenten sind übrigens rechtsschutzversichert, dies aber für andere Fälle wie etwa für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, im Kfz-Bereich etc.. Manchen Handelsagenten ist aufgrund der von Ihnen bis dato (falsch) ausgewählten Produkte gar nicht bewusst, dass sie für den Ernstfall keine Rechtsschutzdeckung haben. Denn die meisten Rechtsschutzversicherer schließen Handelsagentenrecht in ihren Bedingungen aus. Das Produkt heißt dann zwar „Rechtsschutz für Freiberufler“ oder „Firmenrechtsschutz“, es ist dann aber alles Mögliche gedeckt, nur nicht das, was der Handelsagent bräuchte, nämlich ein Rechtsschutz für den Bereich des Handelsagentenrechts. Mit anderen Worten: die Prämienzahlung war dann zwar nicht umsonst, aber vergebens und letztlich vollkommen nutzlos, was Handelsagentenansprüche anlangt.

Ein umfassender Rechtsschutz wird von der Zürich Versicherung AG ab einer Jahresprämie von Euro 460 (!!) angeboten. Dabei wird sogar europaweite Deckung gewährt, d.h. dass auch Verfahren, die etwa in Deutschland, Frankreich, Schweiz etc. geführt werden müssten, ebenso gedeckt sind. Aus der praktischen Abwicklung kann ich berichten, dass die Zusammenarbeit mit der Zürich Versicherung AG nicht nur anstandslos, sondern durchaus konstruktiv und entgegenkommend funktioniert.

Leider wurde dieses Produkt seitens der Handelsagenten bisher noch zu wenig beachtet, was schlicht daran liegt, dass die Notwendigkeit rechtlicher Vorsorge (möglicherweise Jahre vor einem Ernstfall) zu wenig bewusst ist bzw. man ja während der laufenden Vertragsdauer davon ausgeht, dass es zu keinem Streitfall mit den Geschäftsherrn kommen wird. Mit derselben Überlegung könnte man aber, nachdem man ja auch davon ausgeht, dass man hoffentlich keinen Verkehrsunfall erleiden wird, auf eine Kfz-Versicherung verzichten bzw. auch auf andere Versicherungen wie etwa eine Kranken-, Unfall- oder Haushaltsversicherung. Auch für eine Rechtsschutzversicherung gilt, dass man sie im besten Fall nicht braucht, im Ernstfall aber erleichtert ist, eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben.

Das Produkt wurde, wie gesagt, bis dato „nur“ von einigen hundert Handelsagenten abgeschlossen, was angesichts der rund 9.000 aktiven Handelsagenten in Österreich Potenzial, dh den Bedarf zeigt. Die Zürich Versicherung AG ist nach meinen Informationen gerade dabei, das Produkt zu prüfen, wobei ich keinen Einblick darin habe, was das genau heißt, ob die Konditionen geändert werden sollen etc. Da dies nicht ausgeschlossen werden kann, ist allen Handelsagenturen ein sofortiger Abschluss dieses Rechtsschutzprodukts dringend zu empfehlen. Denn besser werden die Konditionen nicht mehr. Die Details zum Produkt können Sie unter www.handelsagenten.at in der Rubrik Service/Versicherungen einsehen bzw. können Sie sich auch direkt an mich wenden.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Gustav Breiter