Kennzeichnungspflicht von Texten und Deepfakes

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Ab dem 2. August 2026 muss in der EU sichtbar sein, was von einer KI stammt.

 

Nach Art. 50 KI-VO (EU AI Act) gelten Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte – Bilder, Videos, Audios und Texte. Betroffen ist damit praktisch jeder, der KI beruflich nutzt: vom Konzern bis zum Ein-Personen-Unternehmen, ob als Anbieter eines KI-Systems oder als Betreiber (= Verwender) gängiger Tools wie ChatGPT, Copilot oder Midjourney.

 

Die Kennzeichnung muss klar, rechtzeitig und direkt am Inhalt erfolgen – nicht versteckt im Impressum. Für Deepfakes und für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse trifft die Pflicht vor allem die Betreiber (Verwender).

 

Wie das praktisch aussieht, zeigt der am 10. Juni 2026 veröffentlichte Code of Practice des EU AI Office: freiwillig, aber als anerkannter Compliance-Nachweis nutzbar. Er enthält u. a. ein standardisiertes EU-ICON – „AI GENERATED“ für vollständig KI-erzeugte und „AI MODIFIED“ für modifizierte Inhalte – samt Empfehlungen zur konkreten Umsetzung.

 

Bei Verstößen drohen bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

 

👉 Der Überblick – wen es betrifft, was zu kennzeichnen ist, wie das EU-Icon funktioniert und welche Ausnahmen gelten.

 

Link zum PDF: KI-VO Kennzeichnungspflicht

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